Beauftragung
Beauftragungsarten
Die Beauftragungsart hängt im Wesentlichen von der zu leistenden Tätigkeit ab. So werden Schulungsleistungen in der Regel als einmalige Vergütungen abgerechnet, Serviceleistungen auf monatlicher Basis und Beratungen bzw. Projektleistungen auf Basis von Stunden-, Tages- oder Projektsätzen.
Gutachten für Behörden und im Rahmen gerichtlicher Tätigkeiten unterliegen dem Justizvergütungsgesetz. Privatgutachten werden entsprechend dem ersten Absatz verrechnet.
Vertragsgestaltung
Die vertragliche Leistungen wird in der Regel auf Basis eines Vertrages zwischen uns und dem Auftraggeber erbracht. Im Rahmen von Freelance-Projekten arbeiten wir auf Wunsch bzw. wenn angebracht im Team, so dass in der Regel durch einen Freelancervertrag das Wissen von mehreren Fachexperten gleichzeitig zur Verfügung steht, da dem Vertrag nur die effektiv erbrachten Stunden zugrunde liegen.
Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Projektvergabe an einen einzelnen Freelancer, insbesondere da interne Aufwendungen dem Auftraggeber nicht verrechnet werden, weil wir diesen Aufwand als interne Intervisionszeiten verrechnen.
